Umwelt/Entsorgung
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Verpackungen
Verpackungen sind für ein Versandhandelsunternehmen unverzichtbar. Damit die bestellten Waren einwandfrei bei Ihnen ankommen, müssen sie beim Transport optimal vor Schäden geschützt werden.
Bei Sandtler gilt der Grundsatz: So viel Verpackungen wie nötig, so wenig Verpackungen wie möglich. Unvermeidbare Verpackungen werden so ökologisch verträglich wie möglich gestaltet. So verwenden wir z.B. zum Versand ausschließlich Kartonagen, die zu einem gewissen Teil aus Recycling-Material bestehen und somit besonders umweltverträglich sind. Unser Füllmaterial zum Schutz der Produkte beim Transport innerhalb des Kartons erzeugen wir zum größten Teil selbst – aus Kartonabfällen. Die gebrauchten Kartonteile werden geschreddert und dienen so zur optimalen und umweltverträglichen Polsterung der Ware – im Gegensatz zu Polstermaterial aus Folie.
Vielleicht ist es Ihnen auch schon aufgefallen: Wir verwenden häufig auch gebrauchtes Verpackungsmaterial. Das sieht nicht immer schön aus. Wir glauben aber, dass diese Verpackungsweise zur Zeit die umweltverträglichste Lösung ist. Jedes zusätzlich hergestellte Verpackungsmaterial beansprucht schließlich in irgendeiner Hinsicht Umwelt und Ressourcen und das sollte weitestgehend vermieden werden.
Entsorgung von Verpackungen
Alle Verpackungen, die Sie von Sandtler erhalten, sollten immer umweltgerecht entsorgt werden. Kartonverpackungen können über örtliche Sammelstellen/Altpapiercontainer entsorgt werden.
Entsorgung von Auto-Altteilen
Alte Autoteile sollten niemals über den Hausmüll entsorgt werden. Zur Entsorgung kontaktieren Sie bitte örtliche Annahmestellen oder Schrottplätze.
Entsorgung von Batterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Entsorgung von Elektro-Altgeräten lt. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet. Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Elektroaltgeräte enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Kunststoff, Silber, Glas, etc., die wieder verwendet werden können. Gebrauchte Elektroaltgeräte müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bei Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung gegeben werden, wo sie dann sach- und umweltgerecht entsorgt und/oder recycelt werden können.